In aller Kürze

Liste der Scheinunternehmen

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes ist das BMF verpflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte iSd § 9 SBBG schützen. Die Liste der ab 1. 1. 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen ist auf der Homepage des BMF zu finden und wird laufend aktualisiert (siehe: https://www.bmf.gv.at ➜ Betrugsbekämpfung ➜ Scheinunternehmen). Mit Stand 16. 2. 2018 werden derzeit 138 Unternehmen in der Liste geführt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6587/1/2018

22.02.2018
Heft 6587/2018