Rechnungswesen & Steuern

Lockerung des Vorsteuerabzugsverbots bei Personenkraftwagen

Gastbeitrag Mag. Peter Mayr

In der Vergangenheit war es generell nicht möglich, dass ein ansonsten vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer Vorsteuern iZm mit Pkw-Aufwendungen geltend machen konnte. Lediglich wenige Unternehmer waren von diesem Vorsteuerabzugsverbot ausgenommen. Durch das Steuerreformgesetz 2015/16 wurde aus ökologischen Gründen eine Ausnahme von diesem Vorsteuerausschluss für Aufwendungen iZm Elektroautos geschaffen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die aktuelle Rechtslage, versehen mit Beispielen und Praxistipps, auf.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/17

25.05.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.