Der brennende Rechtsfall des Monats

Lösen einvernehmliche Beendigungen auch das AMS Frühwarnsystem (Anzeigepflicht gemäß § 45a AMFG) aus? - Und wenn ja: wann?

RAA Mag. Markus Löscher

Ein Unternehmen ist aufgrund von Umsatzrückgängen gezwungen, Personal abzubauen. Die Geschäftsleitung informiert die Belegschaft, dass man sich von 7 Dienstnehmern trennen müsse. Unmittelbar nach dieser Ankündigung werden Einzelgespräche geführt und konkrete Vereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung vorgelegt.

Das Ergebnis der Einzelgesprächsaktion:

1 Dienstnehmer stimmt der einvernehmlichen Dienstvertragsauflösung zu.

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Artikel-Nr.
PVP 2018/73

26.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Markus Löscher

RA Mag. Markus Löscher ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Littler.