© Kanzlei Mag. Ernst Patka: Ihr Personalrechtsprofi
Sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage (monatlich); für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 7.525,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 12.900,00.Für Landarbeiter, (Nacht-)Schwerarbeiter und "Bonus-Pensionisten" ergeben sich gegenüber obiger Aufstellung abweichende DN-/DG-Anteile.Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den DN für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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