Besonders heikel ist die Abrechnungssituation für in der Personalverrechnung tätige Personen (Personalverrechner, HR-Manager, externe Dienstleister etc) dann, wenn sie die explizite Anweisung erhalten,
ein vorhandenes Lohndumpingrisiko zu ignorieren und/oderdie Abrechnung bewusst unrichtig durchzuführen.In PVP 2017/6, 19 (Jänner-Heft) informieren wir Sie praxisgerecht über die strafrechtlichen Täterformen und über alles Wissenswerte zur Bestimmungstäterschaft (Anstiftung).
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