Themen-Special

Lohnverrechner/Abrechnungsdienstleister strafbar, wenn er weisungsgemäß "lohndumpend" abrechnet? (Teil 2)

Michaela Haas / Birgit Kronberger, MBA

Besonders heikel ist die Abrechnungssituation für in der Personalverrechnung tätige Personen (Personalverrechner, HR-Manager, externe Dienstleister etc) dann, wenn sie die explizite Anweisung erhalten,

ein vorhandenes Lohndumpingrisiko zu ignorieren und/oderdie Abrechnung bewusst unrichtig durchzuführen.

In PVP 2017/6, 19 (Jänner-Heft) informieren wir Sie praxisgerecht über die strafrechtlichen Täterformen und über alles Wissenswerte zur Bestimmungstäterschaft (Anstiftung).

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Artikel-Nr.
PVP 2017/24

27.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Michaela Haas

Michaela Haas ist Leiterin der Abteilung HR-Spezialberatung der Kanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Sie ist Payroll- und Lohnarten-Check-Expertin sowie ARS Vortragende (ua im einzigartigen PV-Jour Fixe), Expertin für PV-Fragen in Handelsbetrieben und Fachautorin im Online Portal „LexisNexis® KnowHow Personal & Recht“.

Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.