Literaturübersicht / Schadenersatz

Madl, Anm zu EvBl 2016/112.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 6 Ob 232/15h = Zak 2016/330, 178: Für Mietentgänge, die dem Käufer entstanden sind bzw entstehen, weil der Verkäufer und Errichter des Mietobjekts trotz immer wieder abgegebener Zusicherungen noch keine mängelfreie Leistung abgeliefert hat, laufen separate Verjährungsfristen.

Anders als Graf/Brandstätter (Judikaturänderung: Verzug ist fortgesetzte Schädigung! Zak 2016/390, 207) sieht der Autor in der Entscheidung keine Änderung der Rsp in dem Sinn, dass Verzugsschäden nun generell als fortgesetzte Schädigung, bei der für jeden eintretenden Schaden eine eigene Verjährungsfrist läuft, anerkannt werden. Der OGH sei hier zwar von separaten Verjährungsfristen ausgegangen. Der Grund dafür liege jedoch in den wiederholten rechtswidrigen Handlungen des Schädigers, der seine Zusagen immer wieder gebrochen habe.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/651

27.09.2016
Heft 17/2016