Gesellschafts- und Steuerrecht / Judikatur Steuerrecht

Mantelkauf und verdecktes Stammkapital

Werner Wiesner

1. Das nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 auch maßgebende Tatbestandselement der wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unternehmensgegenstandes voraus.

2. Im Falle von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und dem Gesellschafter ist zu prüfen, ob sie ihre Ursache nach ihrem „inneren Gehalt“ in einer schuldrechtlichen Beziehung oder im Gesellschaftsverhältnis haben. Bei einem Gesellschafterdarlehen ist die Kreditfähigkeit der Gesellschaft und das Vorliegen einer dem Fremdvergleich entsprechenden Vertragsgestaltung dahin gehend zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Einlage vorliegt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/86

25.10.2006
Heft 10/2006
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.