Der österr Gesetzgeber stelle ab 1. 1. 2017 die Besteuerung der Reiseleistung auf neue Beine. Die Margenbesteuerung finde nunmehr auch in der Unternehmerkette Anwendung. Reiseveranstalter sollen, im Gegensatz zu Reisebüros, von dieser Änderung massiv betroffen sein.
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