Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Marhold, Anm zu ZAS 2017/7, 38

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu OGH 9 ObA 117/15v, ARD 6507/5/2016: Das Verbot des Tragens eines Gesichtsschleiers bei der Arbeit verfolgt ein legitimes Ziel iSd § 20 Abs 1 GlBG, da das Erfordernis einer unbeeinträchtigten Kommunikation und Interaktion sowohl in Bezug auf den Klientenkontakt als auch zu den Arbeitskollegen und zum Arbeitgeber sicherzustellen ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6554/21/2017

29.06.2017
Heft 6554/2017