Arbeitsrecht

Maßvolles Internetsurfen - kein Entlassungsgrund

§ 27 Z 1 und Z 4 AngG - Wurde keine Weisung erteilt, das Internetsurfen zu unterlassen, ist davon auszugehen, dass dieses grundsätzlich - ähnlich wie privates Telefonieren - vom Arbeitgeber zu dulden ist, sofern es nicht ein bestimmtes zeitliches Ausmaß überschreitet.

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Artikel-Nr.
ARD 5461/9/2003

23.12.2003
Heft 5461/2003