Der Beitrag beschäftigt sich mit der materiellen Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Bilanzpolitik. Besonderes Augenmerk wird der Ausnutzung von Ermessensspielräumen bzw. von faktischen Wahlrechten gewidmet. Im nächsten Beitrag (Teil II) folgen die bilanzpolitisch relevanten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.
Der praktisch wichtigste Teil der Bilanzpolitik liegt in der materiellen Gestaltung des Jahresabschlusses. Materielle Instrumente der Bilanzpolitik sind solche, die die unternehmenspolitischen Ziele direkt beeinflussen bzw. die Erreichung unternehmenspolitischer Ziele ermöglichen, wobei dies im besonderen Ausmaß für die finanzpolitischen Ziele gilt. Die materiellen Instrumente der Bilanzpolitik sind hinsichtlich des Zeitpunktes der Entscheidung über die bilanzpolitische Maßnahme zu differenzieren in jene Maßnahmen, die eine Tatbestandsverwirklichung vor dem Bilanzstichtag bewirken und solche, die nach dem Bilanzstichtag zur Anwendung gelangen. Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag werden in der Literatur zur Steuerplanung auch als „Nicht-autonome Aktionsparameter“ bezeichnet, wobei es sich um Tatbestände handelt, die vor dem Bilanzstichtag tatsächlich durchgeführt werden müssen, um bestimmte bilanzielle Folgen herbeizuführen. Maßnahmen nach dem Bilanzstichtag werden als „Relativ-autonome Aktionsparameter“ bezeichnet, weil sie gesetzliche oder faktische Wahlrechte in der Behandlung bereits verwirklichter Sachverhalte betreffen.
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