Der Beitrag beschäftigt sich mit der materiellen Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Bilanzpolitik. Besonderes Augenmerk wird der Ausnutzung von Ermessenspielräumen bzw. von faktischen Wahlrechten gewidmet. Im nächsten Beitrag folgen die bilanzpolitisch relevanten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.
Bilanzierungswahlrechte betreffen den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden dem Grunde nach im Jahresabschluss, umfassen daher sowohl die Aktivierungswahlrechte als auch die Passivierungswahlrechte. Nachdem Bilanzierungswahlrechte dem Vollständigkeitsgrundsatz des § 196 Abs. 1 HGB zuwiderlaufen, müssen sie ausdrücklich gesetzlich normiert sein (Hofians: Bilanzierungshilfen, S. 80 ff; BERTL, in: FS EGGER I, S. 7).
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