Aktuelles

Materielle Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Gastbeitrag: Erand Karagjozi, LL.B. (WU)

Ein immer wiederkehrendes Thema in der Steuerwelt ist das Fahrtenbuch, sei es bei Beratungsgesprächen oder bei Betriebsprüfungen. Seit jeher ist das Fahrtenbuch ein unverzichtbares Instrument für Selbstständige, Unternehmer und Berufstätige, die betriebliche oder private Fahrten steuerlich geltend machen möchten. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch dient nicht nur der Nachweisführung, sondern ist auch ein wertvolles Instrument, um steuerliche Belastungen bzw Begünstigungen zu optimieren. Es ermöglicht eine genaue Dokumentation der betrieblich und/oder privat veranlassten Fahrten. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 29. 9. 2022, RV/5100762/2020), ob ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch in Microsoft-Excel den gesetzlich normierten Nachweiserfordernissen entspricht. Dabei soll die Frage geklärt werden, welche Gegebenheiten im zugrunde liegenden Sachverhalt dazu geführt haben, dass das Bundesfinanzgericht das elektronisch geführte Fahrtenbuch (Microsoft-Excel) als ordnungsgemäß anerkannt hat, vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts von der bisherigen Rechtsprechung abweicht - bislang sind nur handschriftliche Fahrtenbücher anerkannt worden.

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Artikel-Nr.
RWP 2024/9

28.05.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Erand Karagjozi

Erand Karagjozi, LL.B. (WU) ist als Steuerberater im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen neben der Jahresabschlusserstellung nach UGB/IFRS die steuerliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlichster Branchen.