Die umsatzsteuerliche Frage der Klassifizierung insb von Immobilienleasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung werfe komplexe Fragestellungen auf, welche vor allem daraus resultierten, dass bei der umsatzsteuerlichen Einstufung von Leasingverträgen an ertragsteuerliche Grundsätze der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand angeknüpft werde. Die jüngste Rechtsprechung würde den Weg zu erhöhter Rechtssicherheit ebnen.
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