In aller Kürze

Metallgewerbe/Arbeiter - KV-Erhöhung ab 1. 1. 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2018 kommt es für die knapp 120.000 Arbeiter im Metallgewerbe (ua Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik, Installateure) zu den folgenden KV-Erhöhungen:

Die Mindestlöhne steigen um 3,0 %, der neue Mindestlohn beträgt € 1.822,55. Die Ist-Löhne steigen um 2,6 %. Außerdem gibt es eine Freizeitoption: Die Beschäftigten können sich anstelle der Ist-Erhöhung für zusätzliche Freizeit entscheiden. Lehrlingsentschädigungen sowie kollektivvertragliche Zulagen werden um 3,0 % erhöht, Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld um 1,9 %.

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Artikel-Nr.
ARD 6577/1/2017

07.12.2017
Heft 6577/2017