Was ist zu tun, um den rechtlichen Mindesterfordernissen des NaDiVeG1 zu entsprechen? An diese Frage knüpfen sich gleichermaßen formale wie auch inhaltliche Anforderungen. Der Diskurs zur inhaltlichen Ausgestaltung hat begonnen und wird im folgenden Beitrag weiter beleuchtet.2
Welche Mindestanforderungen sind aus § 243b Abs 2 und 3 UGB ableitbar? Eine Untersuchung dazu steht im Spannungsfeld zwischen neuen, unbestimmten Gesetzesbegriffen und unterschiedlicher Berichtspraxis. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Mindestangaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt allgemein gültig feststellbar sind? Zweifellos wird im Einzelfall über Detailinhalte zu entscheiden sein. Dabei richtet sich an den Vorstand gleichermaßen die Herausforderung, der Informations- wie auch der Rechenschaftsfunktion des Berichts gerecht zu werden.
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