Das Bundesministerium für Justiz hat im Dezember 2000 den Entwurf eines Aktienoptionengesetzes vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht vor allem Erleichterungen bei der Bereitstellung von Aktien für Mitarbeiter (einschließlich Einräumung von Aktienoptionen) vor; zu diesem Zweck soll das Aktiengesetz insbesondere in den Bereichen Kapitalerhöhung und Erwerb eigener Aktien geändert werden.1)
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