Am 5. Juli 2024 wurde das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 1 (GenRÄG 2024) im Nationalrat beschlossen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen, wie insb die Flexibilisierung der Nachschusspflicht bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung und die neu geschaffene Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
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