Gesellschafts- und Steuerrecht

Modernisierung des Genossenschaftsrechts: Ein Überblick über das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) und seine Neuerungen

Mag. Eva Reichel

Am 5. Juli 2024 wurde das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 1 (GenRÄG 2024) im Nationalrat beschlossen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen, wie insb die Flexibilisierung der Nachschusspflicht bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung und die neu geschaffene Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/48

27.09.2024
Heft 9/2024
Autor/in
Eva Reichel

Oberstaatsanwältin Mag. Eva Reichel ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.