Nachhaltigkeit ist das Wort der Stunde, das mehr und mehr auch das Unternehmensrecht erfasst und immer weiter gehende konkrete Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen und deren Leitungs- und Aufsichtsorgane ausprägt. Der europäische Gesetzgeber treibt sein Vorhaben für eine klimaneutrale, ökologisch und sozial verträgliche Wirtschaft mit hohem Tempo voran.
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