Die Verschmelzung einer Gesellschaft mit negativem Verkehrswert kann, bei entsprechenden begleitenden Maßnahmen, zulässig sein. Eine solche begleitende Maßnahme kann auch die Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung iSd § 67 Abs 3 IO sein.
Unter welchen Voraussetzungen eine real überschuldete Gesellschaft auf eine solvente Gesellschaft verschmolzen werden darf, wird in der Literatur intensiv diskutiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.