Die Selbstanzeige als "goldene Brücke" - aber sie ist nicht ohne Tücke
Derzeit ist in den Medien sehr oft von der "Kronzeugenregelung" die Rede. Im Steuerrecht gibt es etwas sehr Ähnliches: "Die strafbefreiende Selbstanzeige". Wenn diese allerdings mit einem Fehler behaftet ist, kommt es zum Super-GAU: Die Finanz hat von der Steuerhinterziehung erfahren, die Steuersünder:innen haben sich selbst angezeigt und für die Straf- und Steuerbehörden gibt es keine "Beweisprobleme" mehr und den Anzeiger:innen einer fehlerbehafteten Selbstanzeige drohen: zeit-, kosten- und nervenintensive Finanzstrafverfahren samt saftiger Geldstrafe! Damit die strafbefreiende Selbstanzeige nicht schiefgeht, hat RWP einen Überblick geschaffen.
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