Rechnungswesen / Rechnungswesen-Lexikon

Nahestehende Unternehmen und Personen in der internationalen Rechnungslegung

Romuald Bertl / Christoph Fröhlich

Die IFRS verlangen eine Offenlegung von Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Sowohl der Begriff des nahestehenden Unternehmens bzw der der nahestehenden Person als auch der Umfang der notwendigen Angaben sind mit IAS 24 in einem eigenen Standard geregelt. Über den Umweg der EU-Richtlinien hat der Begriff der nahestehenden Unternehmen bzw Personen auch in § 237 Z 8b bzw § 266 Z 2b UGB Eingang gefunden. Anders als nach UGB sind nach IFRS derartige Beziehungen auch dann offenzulegen, wenn sie zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2014/62

24.09.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.