Rechnungswesen & Steuern

"Name und Anschrift" als korrektes Rechnungsmerkmal

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Das Umsatzsteuergesetz normiert streng formalistisch, welche Mindestbestandteile eine korrekte Rechnung haben muss. Da eine korrekte Rechnung in vielen Fällen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, kommt der ordnungsgemäßen Rechnungsausstellung eine besondere Bedeutung zu.

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Rechnungsmerkmal "Name und Anschrift" des liefernden oder leistenden Unternehmens bzw "Name und Anschrift" des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung, da die richtige Abbildung dieses Rechnungsmerkmals in der Praxis sehr oft Probleme bereitet.

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Artikel-Nr.
RWP 2010/31

08.09.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.