Das Umsatzsteuergesetz normiert streng formalistisch, welche Mindestbestandteile eine korrekte Rechnung haben muss. Da eine korrekte Rechnung in vielen Fällen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, kommt der ordnungsgemäßen Rechnungsausstellung eine besondere Bedeutung zu.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Rechnungsmerkmal "Name und Anschrift" des liefernden oder leistenden Unternehmens bzw "Name und Anschrift" des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung, da die richtige Abbildung dieses Rechnungsmerkmals in der Praxis sehr oft Probleme bereitet.
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