1. OGH 23. 8. 2018, 4 Ob 126/18k
2. OGH 24. 5. 2018, 6 Ob 80/18k
1. Voraussetzung für die Haftung des Erwerbers nach § 38 UGB ist eine rechtsgeschäftliche Veräußerung. Rechtsschein oder bloße faktische Inbesitznahme reichen nicht.
2. Die für die Eintragung eines Haftungsausschlusses im Firmenbuch erforderliche zeitliche Nähe zum Unternehmensübergang ist nicht gegeben, wenn das Eintragungsbegehren erst sechs Wochen nach dem Übergang erfolgt.
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