Im Zuge der Steuerreform 2015 habe die Wegzugsbesteuerung erhebliche Änderungen erfahren. Der Gesetzgeber habe ua je nach den von der Wegzugsbesteuerung betroffenen Personen abweichende Rechtsfolgen vorgesehen. Eine jüngst ergangene Entscheidung des EuGH gebe Anlass zur Frage, ob diese Differenzierung tatsächlich vom EU-Recht verlangt werde. Die Autoren untersuchen, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die aktuelle Wegzugsbesteuerung habe.
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