Ziel des MitarbeiterBetStG 2017 sei die Flexibilisierung der drei bestehenden betrieblichen Privatstiftungsarten und die Einführung einer neuen Mitarbeiterbeteiligungsstiftung Daneben werde für die Zuwendung eines Vorteils aus Mitarbeiteraktien eine Steuerbefreiung eingeführt. Die Autoren geben einerseits einen Überblick über die neuen Regelungen und heben andererseits die problematischen Punkte hervor.
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