Aktuelles

Neue Rechtslage hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird

Mag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ändert ab dem 27. 5. 2024 sein Vorgehen hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird. Grund dafür ist eine entsprechende Durchführungsweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) vom 21. 12. 2023, GZ 2023-0.915.513.

Dieser Beitrag informiert Sie praxisgerecht (inkl erläuternder Beispiele) über diese vom AMS ab 27. 5. 2024 praktizierte Änderung bei der Rückforderung von Altersteilzeitgeld.

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Artikel-Nr.
PVP 2024/42

21.06.2024
Heft 6/2024
Autor/in
Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.