Das Arbeitsmarktservice (AMS) ändert ab dem 27. 5. 2024 sein Vorgehen hinsichtlich Rückforderungen von Altersteilzeitgeld, wenn die Altersteilzeit vorzeitig beendet wird. Grund dafür ist eine entsprechende Durchführungsweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) vom 21. 12. 2023, GZ 2023-0.915.513.
Dieser Beitrag informiert Sie praxisgerecht (inkl erläuternder Beispiele) über diese vom AMS ab 27. 5. 2024 praktizierte Änderung bei der Rückforderung von Altersteilzeitgeld.
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