Der Onlinehandel erlebt durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Einkaufsgewohnheiten einen rasanten Bedeutungsanstieg und rückt damit zunehmend auch in den steuerlichen Fokus. Durch die COVID-19-bedingten Maßnahmen haben auch viele Unternehmer neben ihren traditionellen Verkaufsflächen zusätzlich einen Online-Shop eingerichtet. Um der zunehmenden Bedeutung des Onlinehandels auch umsatzsteuerlich gerecht zu werden, wurden bereits im Jahr 2017 auf EU-Ebene tiefgreifende Maßnahmen im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung des E-Commerce beschlossen, deren Umsetzung schrittweise in den Jahren 2019 und 2021 erfolgte bzw erfolgen soll.
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