Mit 31. 8. 2021 ist der bisherige General-KollV zu Corona-Tests und Maskenpflicht (siehe dazu RdW 2021/82) ausgelaufen. Deshalb haben sich die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung auf einen neuen General-KollV geeinigt, der rückwirkend ab 1. 9. 2021 gilt und bis 30. 4. 2022 läuft. Der General-KollV regelt Folgendes:
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