Das AbgÄG 2016 habe eine Erweiterung der begünstigten Zwecke im Bereich der Kunst und Kultur gebracht. Die Überprüfung des Vorliegens der für die Spendenbegünstigung privater Museen geforderten überregionalen Bedeutung habe sich an einer inzwischen ergangenen Verordnung zu orientieren. Die Autorin widmet
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