Mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)1 kommt es nicht nur zu Änderungen in den Bilanzierungsvorschriften, sondern auch zu Neuerungen im Zusammenhang mit der Offenlegung des Jahres- bzw Konzernabschlusses. Neben den eingeführten Erleichterungen in diesem Bereich, wurde andererseits aufgrund neu eingeführter Berichtspflichten der Umfang der Offenlegungspflichten erweitert. Weiters hat der österreichische Gesetzgeber das RÄG 2014 zum Anlass genommen, das Verfahren zur Erlassung von Zwangsstrafen neu zu regeln. Im nachfolgenden Beitrag werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Offenlegung und Zwangsstrafen dargestellt.
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