Gesellschafts- und Steuerrecht

Neuerungen im Kapitalgesellschaftsrecht: GesRÄG 2023 und GesDigG 2023

Dr. Matthias Potyka, LL.M. / Mag. Eva Reichel

Mit 1. Jänner 2024 sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts bedeuten: Zum einen das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), mit dem die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 € abgesenkt wurde, und zum anderen das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023), mit dem Regelungen über die Disqualifikation von Personen als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied erlassen wurden. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Inhalte dieser beiden Gesetze.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/14

27.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.

Eva Reichel

Oberstaatsanwältin Mag. Eva Reichel ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.