Gesellschafts- & Steuerrecht

Neues und Klargestelltes im Unternehmensgesetzbuch

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M (LSE) / MMag. Clemens Rechberger

Das Publizitätsrichtlinie-Gesetz bringt Neuerungen bei den Rechnungslegungsvorschriften

Mit dem Publizitätsrichtlinie-Gesetz1) werden einerseits die europarechtlichen Vorgaben der Änderungsrichtlinie2) zur Publizitätsrichtlinie3) in nationales Recht umgesetzt, andererseits bei einzelnen Bestimmungen Verbesserungen und Änderungen im Detail durchgeführt. Neben in diesem Beitrag nicht näher behandelten Änderungen, insbesondere im Firmenbuchgesetz (FBG) und Handelsvertretergesetz (HVertrG), werden im Unternehmensgesetzbuch (UGB) die elektronische Form der Offenlegung von Jahresabschlüssen als Regelfall festgelegt und die möglichen Zwangsstrafen bei Zuwiderhandeln verschärft. Weiters erfolgt eine Anpassung der erst kürzlich im Zuge des Handelsrechtsänderungsgesetzes (HaRÄG) neu gefassten Rechnungslegungspflicht an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Schließlich werden die Übergangsvorschriften zur Rechnungslegung klarer gefasst.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/60

26.07.2006
Heft 7-8/2006
Autor/in
Clemens Rechberger

MMag. Clemens Rechberger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.

Stefan Fida

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.