Das Publizitätsrichtlinie-Gesetz bringt Neuerungen bei den Rechnungslegungsvorschriften
Mit dem Publizitätsrichtlinie-Gesetz1) werden einerseits die europarechtlichen Vorgaben der Änderungsrichtlinie2) zur Publizitätsrichtlinie3) in nationales Recht umgesetzt, andererseits bei einzelnen Bestimmungen Verbesserungen und Änderungen im Detail durchgeführt. Neben in diesem Beitrag nicht näher behandelten Änderungen, insbesondere im Firmenbuchgesetz (FBG) und Handelsvertretergesetz (HVertrG), werden im Unternehmensgesetzbuch (UGB) die elektronische Form der Offenlegung von Jahresabschlüssen als Regelfall festgelegt und die möglichen Zwangsstrafen bei Zuwiderhandeln verschärft. Weiters erfolgt eine Anpassung der erst kürzlich im Zuge des Handelsrechtsänderungsgesetzes (HaRÄG) neu gefassten Rechnungslegungspflicht an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Schließlich werden die Übergangsvorschriften zur Rechnungslegung klarer gefasst.
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