Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Neues zum Ende der Opfertheorie

Romuald Bertl, Klaus Hirschler

Der vorliegende Beitrag behandelt die bilanziellen Folgen des Abbruchs von Gebäuden bei anschließender Neuerrichtung eines Gebäudes.

Beispiel und Frage

Ein Unternehmer reißt ein seit vielen Jahren zum Betriebsvermögen zählendes, aber noch immer verwendbares Gebäude ab. Der Restbuchwert des baufälligen Gebäudes beträgt 40, die Abbruchkosten betragen 50. Fraglich ist die steuerliche Behandlung des Restbuchwertes und der Abbruchkosten, wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes ein neues Gebäude errichtet wird.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/51

26.06.2006
Heft 6/2006
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.