Rechnungswesen

Neunmonatige Aufstellungsfrist für den nichtfinanziellen Bericht?

Univ.-Ass. Lisa Marie Ziskovsky, LL.M. (WU)

Im Geschäftsjahr 2018 müssen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen erstmals im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung als Teil des Lageberichts oder wahlweise in einem sog nichtfinanziellen Bericht über ihr Engagement in Sozial-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelangen berichten. Der vorliegende Beitrag greift nochmals die in der Literatur1 kontrovers diskutierte Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt der gesonderte nichtfinanzielle Bericht spätestens aufzustellen ist. Als Ergebnis stellt sich heraus, dass der Bericht so rechtzeitig aufzustellen ist, dass der Aufsichtsrat in seinem Bericht der unmittelbar dem Bilanzstichtag folgenden Hauptversammlung über das Prüfergebnis berichten kann.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2018/38

28.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Lisa Marie Ziskovsky

Lisa Marie Ziskovsky LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.