Zum 60. Geburtstag von Ernst Patka

Neuregelung der KommSt-Pflicht bei Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland ab 1. 1. 2017

Andreas Walch

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 sollte die Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland wieder herstellen. Ob dieses Vorhaben geglückt ist?

Der VwGH hat mit Urteil vom 21. 10. 2015, 2012/13/0085 entschieden, dass bei einer Arbeitskräfteüberlassung die Betriebsstätte des Beschäftigers mittelbar eine Betriebsstätte des Überlassers ist und immer dann, wenn diese Betriebsstätte im Ausland gelegen ist, keine Kommunalsteuerpflicht in Österreich besteht. Im Lohnsteuerprotokoll 2016 wurde klargestellt, dass

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Artikel-Nr.
PVP 2017/15

27.02.2017
Heft 2a/2017
Autor/in
Andreas Walch

Andreas Walch ist Leiter des Beratungsbereichs Internationale Steuern mit Schwerpunkt Entsendungen in der Kanzlei Wölflingseder & Partner Steuer- und Unternehmensberatung GmbH & Co KG, Betreuer der Internetseite www.entsendung.at und Konsulent in Entsendungsfragen in der Kanzlei Mag. Ernst Patka (spezialisiert auf Arbeits-, SV- und Lohnsteuerthemen).