Aktuelles

News beim grenzüberschreitenden Anteilstausch - Update zu Art III UmgrStG

Gastbeitrag: Erich Wolf

Wenn eine in Österreich ansässige Person ihre Kapitalanteile an einer österreichischen GmbH in eine ausländische Kapitalgesellschaft einbringt, so gelangte nach Umgründungssteuerrecht bis zum 31. 12. 2019 eine Fallvariante der "Exitbesteuerung" zur Anwendung.1 In der Praxis waren daher internationale Umgründungen sehr selten, weil eine fiktive Veräußerung unterstellt wurde.2 Die Judikatur des Europäische Gerichtshofes3 im Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie macht es möglich: Ein Steueraufschub bis zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Veräußerung der Gegenleistungsanteile ist ab 1. 1. 2020 in bestimmten Fällen wieder möglich.4 Für die Umgründungspraxis bedeutet dies, internationale Einbringungen werden ermöglicht, weil hohe Steuerzahlungen bis an den "St.Nimmerleins-Tag" aufgeschoben werden können.

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Artikel-Nr.
RWP 2020/6

03.04.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Erich Wolf

Prof. Mag. Erich Wolf ist selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Universitätslektor in Wien. Er ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und als „Berater der Berater“ in ganz Österreich tätig.