Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei der VwGH in seinem Erkenntnis vom 31. 5. 2017, 2015/13/0024, jüngst zum Schluss gekommen, dass nicht abgereifte Siebentelbeträge auf Gruppenmitgliedsebene keine Vorgruppenverlustvorträge darstellten.
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