Im Eigentum einer vermögensverwaltenden KG (KG1) befinden sich mehrere Grundstücke. Gesellschafter der KG1 sind die A-GmbH (90 %) und die B-GmbH (10 %). Die KG1 plant gemeinsam mit einer Gebietskörperschaft die Gründung einer in Zukunft gewerblich tätigen KG2. Die beiden Gesellschafter sollen jeweils zu 50 % an der KG2 beteiligt sein. Die bedungene Einlage (Fixkapital) soll jeweils TEUR 1000 betragen. Komplementär soll die KG1 sein.
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