In aller Kürze

Obligatorische Verwendung von e-Curia

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Plattform e-Curia des EuGH und des Europäischen Gerichts ermöglicht die Einreichung und Zustellung von Verfahrensschriftstücken in Verfahren dieser Gerichte auf elektronischem Weg. Ab 1. 12. 2018 wird e-Curia mit wenigen Ausnahmen zur ausschließlichen Art des Austausches von Schriftstücken zwischen den Parteien und dem Europäischen Gericht (ABl 2018 L 240/68 und 72).

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Artikel-Nr.
Zak 2018/701

07.11.2018
Heft 19/2018