Gesellschafts- und Steuerrecht

OGH 11. 9. 2003, 6 Ob 103/03w: Ausschüttungssperre gem. § 235 Z. 3 HGB für alle im Zuge von Umgründungen gebildeten Rücklagen?

Michaela Christiner

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 11. 9. 2003, 6 Ob 103/03w, den Leitsatz aufgestellt, dass für den Fall der Sachgründung einer GmbH durch Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage die bei Buchwertfortführung entstehende Kapitalrücklage von der Norm des § 235 Z. 3 HGB erfasst ist und damit einer Ausschüttungssperre unterliegt. Der OGH kommt weiters zum Schluss, dass unter Außerachtlassung des irrigen Gesetzesverweises auf § 202 Abs. 2 Z. 1 HGB der Gesetzeswortlaut des § 235 Z. 3 HGB doch so weit verständlich ist, dass alle umgründungsbedingten Rücklagen mit einer Ausschüttungssperre belegt sind. Im Beitrag wird untersucht, ob diese generellen Aussagen des OGH zur Ausschüttungssperre sich tatsächlich aus der Bestimmung des § 235 Z. 3 HGB ableiten lassen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/48

20.07.2004
Heft 7/2004
Autor/in
Michaela Christiner

Mag. Michaela Christiner ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin sowie Partnerin der BDO Steiermark GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Graz.