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OGH: Gläubigerausschuss - öffentliche Bekanntmachung

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In der Insolvenzdatei öffentlich bekannt zu machen sind nicht nur die Bestellung eines Gläubigerausschusses und die Namen seiner Mitglieder, sondern auch die Enthebung eines Gläubigerausschussmitglieds. OGH 29. 5. 2018, 8 Ob 60/18h.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/408

19.09.2018
Heft 9/2018