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OGH: Verbandsgeldbuße - Keine Rechtsmittel­legitimation des Insolvenzverwalters

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

"Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art" können gem § 58 Z 2 IO nicht als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Aus diesem Ausschluss von Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen aus einer Insolvenzverfangenheit folgt, dass der Insolvenz-/Masseverwalter zur Vertretung des Schuldners in einem gegen diesen geführten Strafverfahren nicht legitimiert ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/113

23.03.2016
Heft 3/2016