Im Beitrag wird die bilanzielle Behandlung des Ersatzes eines Altgebäudes durch Abbruch und Errichtung eines Neugebäudes behandelt.
Ein Unternehmer lässt ein objektiv noch verwendbares Gebäude abbrechen, um an seiner Stelle ein neues Gebäude zu errichten.
Variante a: Dieses Gebäude wurde mit dem Zweck erworben, es nach dem Erwerb abzubrechen und durch das neue Gebäude zu ersetzen.
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