Die Rückwirkungsfiktion auf dem Prüfstand
Der UFS bietet mit seinen Entscheidungen immer wieder Stoff zum Nachdenken, ob und wieweit bestehende steuerliche Vorgangsweisen rechtlich gedeckt oder überholt sind. Dies soll am Beispiel der Entscheidungen zur Reichweite der umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion verprobt werden.
Der Einzelunternehmer GH hatte einen Teilbetrieb mit Einbringungsstichtag 31. 12. 1999 in die von seiner Ehegattin HH am 7. 8. 2000 errichtete H-GmbH gegen Abtretung von Anteilen eingebracht. Im Rahmen der Außenprüfung wurde festgestellt, dass ein Restbetrieb des Einbringenden nicht vorhanden war, sodass das zurückbehaltene und an die H-GmbH vermietete Betriebsgrundstück als entnommen zu werten war und die dem vermeintlichen Restbetrieb zuzurechnenden Geschäfte der übernehmenden H-GmbH zuzurechnen waren, woraus eine verdeckte Ausschüttung an den Einbringenden resultierte.
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