Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Passivierung von rechtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallenden Zinsen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, wie bei einem über mehrere Jahre laufenden Darlehensvertrag vertraglich vereinbarte steigende Zinssätze bilanziell zu behandeln sind.

Die A-GmbH nimmt am 1. 3. x0 ein Darlehen iHv 1 Mio € auf, das am 28. 2. x9 endfällig zurückzuzahlen ist. Die Zinsen für das Darlehen wurden fix vereinbart, wobei für die Zinsperiode 1. 3. x0-28. 2. x1 ein Zinssatz von 1 % vereinbart wird, für die Folgeperiode 2 %, für die dritte Periode 3 % usw. Die Zinsenzahlung ist stets zum Ende der Zinsperiode fällig, somit regelmäßig am 28. 2. x1 usw. Aus dem Darlehensvertrag ergibt sich somit (annahmegemäß) ein effektiver Durchschnittszinssatz von 5 %.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/10

27.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.