Der Beitrag geht der Frage nach, wie bei einem über mehrere Jahre laufenden Darlehensvertrag vertraglich vereinbarte steigende Zinssätze bilanziell zu behandeln sind.
Die A-GmbH nimmt am 1. 3. x0 ein Darlehen iHv 1 Mio € auf, das am 28. 2. x9 endfällig zurückzuzahlen ist. Die Zinsen für das Darlehen wurden fix vereinbart, wobei für die Zinsperiode 1. 3. x0-28. 2. x1 ein Zinssatz von 1 % vereinbart wird, für die Folgeperiode 2 %, für die dritte Periode 3 % usw. Die Zinsenzahlung ist stets zum Ende der Zinsperiode fällig, somit regelmäßig am 28. 2. x1 usw. Aus dem Darlehensvertrag ergibt sich somit (annahmegemäß) ein effektiver Durchschnittszinssatz von 5 %.
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