Seit geraumer Zeit stand die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von pauschalen Forderungswertberichtigungen auf dem Prüfstand. Nun ging der Gesetzgeber anlässlich der COVID-19-Krise vom generellen Abzugsverbot ab und lässt mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz den Abzug im Steuerrecht unter gewissen Voraussetzungen zu.
Der vorliegende Beitrag zeigt Ihnen, wie sich die gesetzliche Neuerung in der Praxis umsetzen lässt und die notwendigen Folgen werden anhand eines Praxisfalls dargestellt.
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