Eine Dienstnehmerin schließt ein als "Auftrag" tituliertes Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen A ab, um anschließend bei einem anderen Unternehmen B beschäftigt zu werden.
Der Vertragspartner der Dienstnehmerin übernimmt nur die Entgeltabrechnung. Alle übrigen Rechte und Pflichten werden von jenem Unternehmen B ausgeübt, für das sie tätig wird. Dieses wird aufgrund finanzieller Schwierigkeiten liquidiert, weshalb das entgeltauszahlende Unternehmen A den Vertrag kündigt.
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