War schon in der Vergangenheit die korrekte Berücksichtigung eines Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber/externen Dienstleister bspw hinsichtlich der Feststellung der konkreten "Anfahrtstage" (Wohnung --> Arbeitsstätte) extrem verwaltungsaufwendig, so steigert die Neuregelung den Verwaltungsaufwand nahezu ins Unermessliche.
Arbeitgeber wehren sich gegen diesen Verwaltungsirrsinn, indem sie die Annahme der Pendlerpauschalformulare (L 34) verweigern und ihre Arbeitnehmer hinsichtlich deren Ansprüche auf ein Pendlerpauschale an deren Wohnsitzfinanzämter verweisen. Ist das eine sinnvolle Strategie? Gibt es eine bessere Vorgehensweise? --> Die Antworten darauf bringt dieser Beitrag.
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