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Pendlerpauschale: zwischen Formularannahmeverweigerung und Lohnsteuerhaftung --> ein Verhaltensleitfaden für Arbeitgeber

Mag. Ernst Patka

War schon in der Vergangenheit die korrekte Berücksichtigung eines Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber/externen Dienstleister bspw hinsichtlich der Feststellung der konkreten "Anfahrtstage" (Wohnung --> Arbeitsstätte) extrem verwaltungsaufwendig, so steigert die Neuregelung den Verwaltungsaufwand nahezu ins Unermessliche.

Arbeitgeber wehren sich gegen diesen Verwaltungsirrsinn, indem sie die Annahme der Pendlerpauschalformulare (L 34) verweigern und ihre Arbeitnehmer hinsichtlich deren Ansprüche auf ein Pendlerpauschale an deren Wohnsitzfinanzämter verweisen. Ist das eine sinnvolle Strategie? Gibt es eine bessere Vorgehensweise? --> Die Antworten darauf bringt dieser Beitrag.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/31

27.05.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.