Wird eine künftige oder eine bereits angefallene Firmenpension mit einem Kapitalbetrag abgefunden, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, wie dieser Abfindungsbetrag abgabenrechtlich korrekt abzurechnen ist.
Welche unterschiedlichen Sachverhalte zu welche Abrechnungsergebnissen führen, worauf es hiebei ankommt und was generell bei der Abrechnung von Pensionsabfindungen zu beachten ist, all das stellen wir praxisgerecht anhand zweier konkreter Abrechnungsfälle dar.
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